HGNA Personal Courier Service
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.04.2026
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen HGNA Personal Courier Service, Inhaberin: Melanie Hagenah, Sitz: Hannover, Niedersachsen, Deutschland (nachfolgend „HGNA“) und dem Auftraggeber / der Auftraggeberin.
1.2
Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
1.3
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers / der Auftraggeberin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, HGNA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungsbeschreibung
2.1
HGNA erbringt Leistungen im Bereich des persönlichen Direkttransports von vertraulichen Dokumenten und ausgewählten Sendungen im Rahmen individueller Einzelaufträge. Es handelt sich nicht um Sammel- oder Massentransporte.
2.2
Die Durchführung erfolgt grundsätzlich persönlich durch die Inhaberin, ohne Zwischenlagerung, ohne Übergaben an Dritte und ohne Einsatz von Subunternehmern. Abweichungen aufgrund behördlicher Maßnahmen, Sicherheitskontrollen oder sonstiger transportbedingter Hindernisse bleiben vorbehalten; in diesen Fällen gilt Ziffer 2.7.
2.3
Die Wahl des Transportmittels (z. B. Pkw, Bahn, Flug) erfolgt nach Zweckmäßigkeit, Verfügbarkeit und operativem Einsatzrahmen. Ein Anspruch des Auftraggebers / der Auftraggeberin auf eine bestimmte Transportart besteht nicht.
2.4
HGNA transportiert Sendungen grundsätzlich in einer Größe und Beschaffenheit, die eine durchgehende persönliche Mitführung als Handgepäck im üblichen Reiseverkehr nach den jeweils geltenden und im Einzelfall anwendbaren Beförderungsbedingungen der eingesetzten Verkehrsmittel ermöglichen, und nach operativer Einschätzung von HGNA sicher durchführbar sind und die während des gesamten Transports unter durchgehender persönlicher Kontrolle von HGNA verbleiben. Ein Transport als aufgegebenes Reisegepäck im Luftverkehr ist ausgeschlossen.
2.5
Größere oder abweichende Sendungen werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung transportiert, sofern eine durchgängige persönliche Kontrolle gewährleistet ist.
2.6
HGNA schuldet die sorgfältige Durchführung des vereinbarten Transports bis zur vereinbarten Empfangsstelle, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolgs. Zeitangaben sind nur verbindlich, wenn HGNA sie im Angebot ausdrücklich als Fixtermin bestätigt hat; andernfalls handelt es sich um voraussichtliche Leistungszeiten oder Zustellfenster. Eine Garantie für das Einhalten fremder Fristen oder behördlicher, organisatorischer oder externer Abläufe (z. B. Gerichts-, Notar-, Airline-, Zoll- oder Behördenfristen) wird nicht übernommen.
2.7 Betriebsbedingte Hindernisse
Tritt nach Übernahme der Sendung ein Umstand ein, aufgrund dessen die Beförderung oder Ablieferung nicht vertragsgemäß durchgeführt werden kann (insbesondere behördliche Maßnahmen, Sicherheitskontrollen, Zollmaßnahmen, Flugausfälle oder sonstige durch eingesetzte Verkehrsunternehmen, z. B. Flug- oder Bahngesellschaften, verursachte Hindernisse), wird HGNA – soweit möglich – Weisungen des Verfügungsberechtigten einholen.
Können Weisungen nicht rechtzeitig erlangt oder nicht zumutbar umgesetzt werden, darf HGNA die Maßnahmen ergreifen, die im mutmaßlichen Interesse des Verfügungsberechtigten sachgerecht erscheinen, insbesondere sichere Verwahrung, Rückführung, Zustellung an eine alternativ freigegebene Stelle oder Abbruch der Durchführung.
Soweit die Ursache nicht dem Risikobereich von HGNA zuzurechnen ist, trägt der Auftraggeber / die Auftraggeberin die hierdurch entstehenden erforderlichen Mehrkosten.
3. Vertragsschluss und Einsatzfreigabe
3.1 Unverbindliche Anfrage
Anfragen des Auftraggebers / der Auftraggeberin stellen noch kein verbindliches Angebot dar.
3.2 Grundlage des Angebots
Die Erstellung des Angebots erfolgt auf Basis der im Transport- und Deklarationsformular gemachten Angaben. Diese dienen der Prüfung der operativen Durchführbarkeit sowie der Kalkulation des Angebots.
3.3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn:
– der Auftraggeber / die Auftraggeberin das Angebot von HGNA in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt,
– die vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist, soweit eine solche vereinbart wurde, und
– die im Transport- und Deklarationsformular gemachten Angaben durch HGNA geprüft und als plausibel sowie durchführbar bestätigt wurden.
Bis zum Eintritt dieser Voraussetzungen besteht keine Verpflichtung von HGNA zur Durchführung des Transports.
3.4 Verbindlichkeit des Transport- und Deklarationsformulars
Mit Eintritt des Vertragsschlusses bestätigt der Auftraggeber / die Auftraggeberin, dass die im Transport- und Deklarationsformular gemachten Angaben vollständig und zutreffend sind. Diese Angaben werden verbindliche Grundlage des Vertrags.
3.5 Einsatzfreigabe
Die Einsatzfreigabe sowie kostenverursachende Dispositionen (z. B. Buchung von Tickets, Unterkünften oder sonstigen Reisekosten) erfolgen erst nach Eintritt der in Ziffer 3.3 genannten Voraussetzungen.
4. Pflichten des Auftraggebers / der Auftraggeberin
4.1
Der Auftraggeber / die Auftraggeberin ist verpflichtet, vollständige, zutreffende und wahrheitsgemäße Angaben zur Sendung zu machen, insbesondere zu:
4.1 Art, Inhalt und Wert der Sendung,
4.2 Abhol- und Übergabeort,
4.3 empfangsberechtigten Personen oder benannten Organisationseinheiten,
4.4 zeitlichen Vorgaben und Fristen,
4.5 rechtlichen oder organisatorischen Besonderheiten.
4.2
Der Auftraggeber / die Auftraggeberin versichert, dass das Transportgut rechtmäßig ist und keine gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften verletzt. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin ist dafür verantwortlich, dass der Transport der Sendung rechtlich zulässig ist, insbesondere im Hinblick auf sicherheits-, zoll-, export-, import- oder sonstige behördliche Vorschriften.
4.3
Bei internationalen Einsätzen hat der Auftraggeber / die Auftraggeberin alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen.
4.4
Unzutreffende, unvollständige oder widersprüchliche Angaben berechtigen HGNA, die Anfrage bis zur Klärung zurückzustellen, den Vertragsschluss abzulehnen oder einen bereits übernommenen Auftrag abzubrechen, soweit eine Durchführung andernfalls unzumutbar, rechtswidrig oder sicherheitsgefährdend wäre. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin ersetzt HGNA die hierdurch verursachten erforderlichen Mehraufwendungen und Schäden, soweit er / sie diese zu vertreten hat; bei Unternehmern bleiben gesetzliche Ersatzansprüche, insbesondere nach § 414 HGB, unberührt.
5. Ausgeschlossene Inhalte
5.1 Ausgeschlossene Transportgüter
Vom Transport ausgeschlossen sind insbesondere:
– illegale oder verbotene Inhalte,
– Gefahrgut,
– chemische Stoffe und Substanzen jeder Art,
– Waffen, Munition, Sprengstoffe,
– Betäubungsmittel,
– Bargeld, Edelmetalle, Wertpapiere und vergleichbare hochliquide Werte als eigenständiges Transportgut,
– verderbliche Waren,
– lebende Tiere,
– militärische Dokumente und Verschlusssachen,
– Inhalte mit verbotener Ein- oder Ausfuhr.
5.2 Kunstwerke, Einzelstücke und hochpreisige Gegenstände
Kunstwerke, Sammlungsstücke, Einzelstücke, Prototypen oder sonstige Gegenstände mit erheblichem oder schwer objektivierbarem Wert werden nur unter folgenden Voraussetzungen transportiert:
– Der Auftraggeber / die Auftraggeberin legt vor Einsatzfreigabe einen geeigneten Wertnachweis vor (z. B. Schätzgutachten, Kaufbeleg, Versicherungsnachweis).
– Der Auftraggeber / die Auftraggeberin stellt sicher, dass für den Transport eine geeignete Warentransportversicherung mit ausreichender Deckung besteht. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Einsatzfreigabe.
– Der Transport wird individuell vereinbart und schriftlich bestätigt.
HGNA behält sich vor, einen Auftrag abzulehnen, wenn eine geeignete Zusatzversicherung nicht zustande kommt oder der Wert der Sendung die verfügbaren Deckungssummen übersteigt.
5.3 Verantwortung des Auftraggebers / der Auftraggeberin
HGNA nimmt keine inhaltliche, rechtliche oder fachliche Prüfung der Sendung vor. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Transportguts und die Legalität des Auftrags liegen ausschließlich beim Auftraggeber / bei der Auftraggeberin.
6. Preise, Zahlungsbedingungen, Stornierung
6.1 Vergütung
Die Vergütung erfolgt auftragsbezogen gemäß dem jeweiligen individuellen Angebot (z. B. Einsatz-, Kilometer- oder Tagespauschale, Zuschläge, Spesen).
6.2 Vorauszahlung und Einsatzfreigabe
HGNA ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Der Auftrag gilt erst nach Eingang der vereinbarten Vorauszahlung und Bestätigung der Einsatzfreigabe durch HGNA als verbindlich.
6.3 Umsatzsteuer
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
6.4 Stornierung durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin
Stornierungen durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin sind, bezogen auf das vereinbarte Einsatzhonorar (ohne Dritt- und Zusatzkosten im Sinne von Ziffer 6.5), wie folgt geregelt:
– bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 0 %,
– 24 bis 6 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 50 %,
– weniger als 6 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn oder nach bereits begonnener auftragsbezogener Anreise oder Einsatzaufnahme: 100 %.
Dem Auftraggeber / der Auftraggeberin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass HGNA kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. HGNA bleibt die Geltendmachung eines konkret höheren Schadens vorbehalten; in diesem Fall ist HGNA zum Nachweis des entstandenen
Schadens verpflichtet.
6.5 Nicht stornierbare Dritt- und Zusatzkosten
Bereits angefallene oder verbindlich gebuchte, nicht stornierbare oder nicht mehr vermeidbare Kosten (insbesondere Flug- und Bahntickets, Unterkunftskosten, Visgebühren, sonstige Reise- und Serviceleistungen Dritter) sind unabhängig von der Stornierungsfrist vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin vollständig zu erstatten.
7. Haftung und Versicherung
7.1 Haftungsgrundlage
HGNA erbringt Transportleistungen als Frachtführerin im Sinne der §§ 407 ff. HGB. Soweit der konkrete Auftrag die Voraussetzungen des Art. 1 CMR erfüllt, gelten für grenzüberschreitende Straßentransporte ergänzend bzw. vorrangig die Bestimmungen der CMR.
Die Haftung von HGNA für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung richtet sich im Übrigen ausschließlich nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Für Güterschäden gelten insbesondere § 431 HGB bzw. Art. 23 CMR. Für sonstige Vermögens- und Verzögerungsschäden gelten die gesetzlichen Regelungen und Haftungsgrenzen. Unberührt bleiben zwingende Haftungstatbestände, insbesondere § 435 HGB bzw. Art. 29 CMR, sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2 Räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz nach Ziffer 7.3 gilt für Transporte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Hinweis für Auftraggeber: Für Einsätze außerhalb des EWR besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Verkehrshaftungsversicherung von HGNA. Transporte außerhalb des EWR setzen eine gesonderte Individualvereinbarung sowie den Nachweis einer geeigneten zusätzlichen Transportversicherung voraus. In solchen Fällen richtet sich die Haftung von HGNA ausschließlich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
7.3 Verkehrshaftungsversicherung und Deckungssummen
HGNA unterhält eine Verkehrshaftungsversicherung für Schäden aus der Beförderung von Transportgütern. Der Versicherungsschutz umfasst insbesondere Schäden durch Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der transportierten Sendung.
Eingeschlossen sind auch Wiederherstellungskosten für Dokumente, Daten und Datenträger; die Ersatzleistung ist nicht auf den bloßen Material- oder Papierwert beschränkt.
Es gelten folgende maximale Deckungssummen:
– bis zu 100.000 EUR für Güter- und Güterfolgeschäden je Schadenfall,
– bis zu 25.000 EUR für reine Vermögensschäden je Schadenfall,
– bis zu 200.000 EUR je Schadenereignis,
– bis zu 500.000 EUR je Versicherungsjahr.
Der Umfang des tatsächlichen Versicherungsschutzes richtet sich ausschließlich nach den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen des Versicherers. Diese können insbesondere für bestimmte Schadenarten und Risiken abweichende oder niedrigere Höchstentschädigungen vorsehen.
Die genannten Deckungssummen betreffen ausschließlich den Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes. Die Haftung von HGNA richtet sich unabhängig hiervon nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB bzw. der CMR.
7.4 Verpackung und Sicherung des Transportguts
Der Auftraggeber / die Auftraggeberin ist für eine der Art des Transportguts und dem vorgesehenen Transportweg entsprechende, transportsichere Verpackung verantwortlich. Eine allgemeine Prüf-oder Beratungspflicht von HGNA zur Verpackung besteht nicht.
Erkennt HGNA bei Übernahme offensichtliche Verpackungsmängel, ist HGNA berechtigt, die Übernahme abzulehnen oder die Durchführung von einer Nachverpackung abhängig zu machen. Hinweise oder Unterstützung durch HGNA begründen keine Übernahme der Verpackungsverantwortung.
7.5 Wertangaben des Auftraggebers / der Auftraggeberin
Angaben zum Wert der Sendung im Transport- und Deklarationsformular dienen der Information über die wirtschaftliche Bedeutung der Sendung sowie der versicherungstechnischen Einordnung des Transports. Sie stellen keine automatische Haftungserhöhung dar.
Der Auftraggeber / die Auftraggeberin ist verpflichtet, den Wert der Sendung wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise (z. B. Rechnungen oder sonstige geeignete Belege) vorzulegen. Unrichtige oder unvollständige Wertangaben können zu einer Kürzung oder zum Ausschluss von Ansprüchen gegenüber HGNA führen, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den Bedingungen der Verkehrshaftungsversicherung vorgesehen ist.
7.6 Optionale Zusatzversicherung für Auftraggeber / Auftraggeberinnen
Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers / der Auftraggeberin kann HGNA vor Einsatzfreigabe den Kontakt zu einem Versicherer oder Versicherungsmakler herstellen oder vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin bereitgestellte Antragsinformationen an diesen weiterleiten.
HGNA erbringt hierbei keine Versicherungsberatung, keine Bedarfsanalyse und keine Empfehlung zur Auswahl oder zum Umfang des Versicherungsschutzes.
Ein Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber / der Auftraggeberin und dem jeweiligen Versicherer zustande. Ein Anspruch auf Herstellung eines Kontakts, Unterstützung bei der Anfrage oder den Abschluss einer Versicherung besteht nicht.
HGNA haftet nicht für die Annahmeentscheidung des Versicherers oder den Inhalt des Versicherungsschutzes. Unberührt bleibt die Haftung von HGNA für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Übermittlung von Informationen.
8. Internationale Einsätze
8.1 Behördliche Maßnahmen und Transporthindernisse
Der Auftraggeber / die Auftraggeberin trägt das Risiko behördlicher Maßnahmen sowie sonstiger transportbedingter Hindernisse (insbesondere Ein- und Ausfuhrkontrollen, Sicherheitsüberprüfungen, Anordnungen von Zoll- oder Grenzbehörden, Einreise- oder Transitbeschränkungen), soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von HGNA beruhen.
8.2 Zusatzkosten
Zusatzkosten, die infolge solcher Maßnahmen oder Hindernisse entstehen (insbesondere Lager-und Standgelder, zusätzliche Transportkosten, Gebühren von Zollagenten, Verwahr- oder Vernichtungskosten), trägt der Auftraggeber, soweit die Ursache nicht dem Risikobereich von HGNA zuzurechnen ist.
8.3 Zölle und Einfuhrabgaben
Bei internationalen Transporten in Staaten außerhalb der Europäischen Union trägt der Auftraggeber / die benannte empfangsberechtigte Person sämtliche im Bestimmungsland anfallenden Einfuhrabgaben. Hierzu zählen insbesondere Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, sonstige Steuern, Gebühren sowie Kosten eines gegebenenfalls eingesetzten Zollagenten (Customs Broker).
Der Auftraggeber / die Auftraggeberin gilt im Verhältnis zu HGNA als Importeur der Sendung. HGNA ist nicht verpflichtet, Einfuhrabgaben im Namen oder auf Rechnung des Auftraggebers oder Empfängers zu verauslagen. Erfolgt eine Verauslagung ausnahmsweise dennoch, hat der Auftraggeber / die Auftraggeberin HGNA sämtliche Beträge unverzüglich nach Rechnungsstellung zu erstatten.
Verzögerungen der Zustellung, die auf zollbehördliche Maßnahmen, Einfuhrkontrollen, sonstige behördliche Prüfungen oder auf fehlende bzw. verspätete Zahlung von Einfuhrabgaben zurückzuführen sind, liegen außerhalb des Einflussbereichs von HGNA und begründen keine Haftung von HGNA, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Der Auftraggeber / die Auftraggeberin stellt sicher, dass sämtliche für die Einfuhr erforderlichen Angaben und Unterlagen (insbesondere Warenwert, Beschreibung der Sendung, Ursprungsland sowie Empfängerangaben) vollständig, richtig und rechtzeitig bereitgestellt werden. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin stellt HGNA von Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruhen, soweit der Auftraggeber / die Auftraggeberin diese zu vertreten hat.
9. Sanktionen und Exportkontrolle
HGNA ist berechtigt, vor oder während der Durchführung des Auftrags Informationen und Nachweise anzufordern, soweit dies zur Einhaltung von Sanktions-, Exportkontroll-, Zoll- oder sonstigen zwingenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben erforderlich erscheint.
Bestehen tatsächliche Anhaltspunkte für ein rechtliches Verbot, eine Sanktionsbetroffenheit, eine fehlende Genehmigung oder ein unzumutbares Compliance-Risiko, darf HGNA die Übernahme, Fortsetzung oder Ablieferung aussetzen, ablehnen oder abbrechen. Bereits entstandene, erforderliche und nicht vermeidbare Kosten trägt der Auftraggeber / die Auftraggeberin, soweit der Grund hierfür ihrer Sphäre zuzurechnen ist.
10. Übergabe, Obhut und Leistungsnachweis
10.1 Obhutszeitraum
Die Obhut von HGNA beginnt mit der tatsächlichen physischen Übernahme der Sendung zur Beförderung und endet mit der dokumentierten Übergabe an die im Auftrag benannte empfangsberechtigte Person oder die ausdrücklich benannte empfangsberechtigte Organisationseinheit.
10.2 Empfangsberechtigung
Die Übergabe der Sendung erfolgt ausschließlich an die im Auftrag benannte empfangsberechtigte Person oder Organisationseinheit. Eine Übergabe an Empfang, Pforte, Sekretariat oder Poststelle gilt nur dann als ordnungsgemäße Erfüllung, wenn dies im Auftrag ausdrücklich vorgesehen oder von HGNA in Textform bestätigt wurde.
10.3 Dokumentation
Die Übergabe wird dokumentiert (Name bzw. Funktion, Datum und Uhrzeit). Mit ordnungsgemäßer Übergabe gilt die Leistung als erbracht.
10.4 Identitätsprüfung
Bei vereinbarter Identitätsprüfung erfolgt grundsätzlich nur eine Sichtkontrolle. Kopien oder Fotos von Ausweisdokumenten werden nicht gefertigt, soweit keine gesetzliche Pflicht besteht.
10.5 Bilddokumentation
HGNA ist berechtigt, zur Dokumentation des äußeren Zustands der Sendung sowie der Übergabesituation Bildaufnahmen anzufertigen. Die Aufnahmen erfassen ausschließlich den äußeren Zustand und die Übergabesituation; Inhaltsaufnahmen vertraulicher Dokumente werden nicht gefertigt, soweit dies nicht ausnahmsweise zur Beweissicherung erforderlich ist. Die Anfertigung erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses zur Beweissicherung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Bildaufnahmen werden nach Ablauf der erforderlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht, soweit keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
11. Widerrufsrecht (nur für Verbraucherinnen und Verbraucher)
11.1
Verbraucherinnen und Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss greift.
11.2
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen zur Beförderung von Waren, wenn ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Bei den Kurierleistungen von HGNA ist die Durchführung regelmäßig an einen konkreten Termin oder ein Zeitfenster gebunden; in diesen Fällen ist das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.
11.3
Besteht im Einzelfall dennoch ein Widerrufsrecht, erlischt dieses, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher ausdrücklich verlangt hat, dass HGNA vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt und die Leistung vollständig erbracht ist (§ 356 Abs. 4 BGB).
11.4
Für Fernabsatzverträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern stellt HGNA mit dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen gemäß § 312d BGB i. V. m. Art. 246a EGBGB zur Verfügung. Soweit ausnahmsweise ein Widerrufsrecht besteht und die Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, wird die hierfür erforderliche ausdrückliche Erklärung der Verbraucherin oder des Verbrauchers prozessual gesondert eingeholt.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
12.1 Vertraulichkeit
HGNA behandelt alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen vertraulich. Dies umfasst insbesondere Informationen über Sendungsinhalt, Beteiligte, Abhol- und Zustellorte. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vorbereitung, Durchführung oder Dokumentation des Auftrags erforderlich ist, eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht oder der Auftraggeber / die Auftraggeberin ausdrücklich eingewilligt hat.
12.2 Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
Auf Wunsch des Auftraggebers / der Auftraggeberin stellt HGNA ein standardisiertes gegenseitiges Geheimhaltungsmuster zur Verfügung. Es handelt sich um ein allgemeines Standardmuster; HGNA schuldet keine Prüfung der Eignung für den konkreten Einzelfall. Die Verwendung als individuelle Rechtsgestaltung obliegt dem Auftraggeber / der Auftraggeberin in eigener Verantwortung.
12.3 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch HGNA erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Verantwortliche im Sinne der DSGVO ist: HGNA Personal Courier Service, Inhaberin Melanie Hagenah, Hannover.
HGNA verarbeitet im Rahmen der Auftragsabwicklung personenbezogene Daten des Auftraggebers
/ der Auftraggeberin sowie der im Auftrag benannten Kontaktpersonen (Absender, Empfänger, Ansprechpartner). Rechtsgrundlage ist in der Regel Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Für Daten von Personen, die nicht selbst Vertragspartei sind (z. B. Empfangskontakte), erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Durchführung des Auftrags). Für Bildaufnahmen zur Beweissicherung gilt Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauern und Betroffenenrechten sowie Informationen gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von HGNA, die unter www.hgna-courier.com/datenschutz abrufbar ist.
Zur digitalen Formularverarbeitung setzt HGNA den Dienst Jotform ein (Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO). Es besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Die Datenverarbeitung kann unter Nutzung von Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union erfolgen. Aufgrund der Struktur des Dienstleisters kann jedoch ein Zugriff auf personenbezogene Daten durch die Jotform Inc. mit Sitz in den USA nicht ausgeschlossen werden.
In diesem Zusammenhang kann eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland erfolgen. Die Datenübermittlung erfolgt auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission gemäß Art. 46 DSGVO sowie weiterer geeigneter Garantien.
13. Schlussbestimmungen
13.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss zwingender internationaler Transportrechtsnormen, insbesondere der CMR, soweit deren Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sind.
13.2
Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Hannover. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
13.3
Vertragssprache ist Deutsch.
13.4
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
